Infos zur IBB-Stelle
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Die Inanspruchnahme der IBB – Stelle ist kostenlos.
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Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und arbeiten unabhängig.
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Gesetzliche Grundlage der IBB-Stelle ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (PsychKHG).Träger der IBB-Stelle ist der Landkreis Emmendingen, das Land Baden-Württemberg fördert die IBB-Stelle.
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Die IBB-Stelle ist vernetzt mit allen Diensten und Institutionen der Psychiatrischen Versorgung des Landkreises Emmendingen.
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Wir setzen uns für die Belange psychisch kranker Menschen und ihren Angehörigen in allen genannten Bereichen ein.